Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)

In Industrie und Handwerk sind häufig Mitarbeiter gefragt, die neben ihrer originären Ausbildung auch angrenzende Elektroarbeiten übernehmen können. Mit der Zusatzqualifikation Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) nach der DGUV-Vorschrift 3 werden diese Tätigkeiten möglich.

Ausbildung zur Elektrofachkraft

Ohne eine Ausbildung zur Elektrofachkraft dürfen Mitarbeiter innerhalb des eigenen Gewerkes nicht einmal kleinere elektrotechnische Arbeiten ausführen. Mit einer Qualifizierung zur EFKffT erhalten Mitarbeiter in Unternehmen das nötige theoretische und praktische Know-How, um die für ihr Arbeitsgebiet elektrotechnischen Tätigkeiten selbst umsetzen zu dürfen. Die Zusatzqualifikation befähigt, an elektrischen Betriebsmitteln selbstständig und fachgerecht zu arbeiten, Prüfungen durchzuführen und Ihre Arbeit schließlich korrekt zu dokumentieren. Die festgelegten Tätigkeiten müssen wiederkehrende gleichartige Tätigkeiten sein, sie werden auf das begrenzt, was in Zusammenhang mit der eigentlichen Aufgabe steht. Diese werden vom Unternehmer in der Bestellung zur EFKffT beschrieben.

Voraussetzungen
  • Leistungsstarke Auszubildende aus dem Berufsfeld Metalltechnik der Friedrich-Hecker-Schule Sinsheim
  • Mindestens 3-jährige Ausbildungszeit
  • Der Ausbildungsbetrieb befürwortet die Teilnahme an der Zusatzqualifikation
  • Gesundheitliche Eignung für handwerkliche Tätigkeiten
Unterrichtsinhalte
  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Wirkungen und Gefahren des elektrischen Stromes
  • Gerätesicherheitsgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln
  • Unfallverhütung bei Arbeiten an und mit elektrischen Betriebsmitteln
  • Grundlagen Erste Hilfe
  • Persönliche Schutzausrüstungen und Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren unter Spannung stehender Teile
  • Aufbau und Funktion elektrotechnischer Geräte und Baugruppen
  • Leitungen und Kabel, deren Kennzeichnung, Auswahl und Verarbeitung
  • Gebrauch von Messgeräten, Werkzeugen und Hilfsmitteln
  • Abgrenzung der selbständig durchzuführenden von den nicht erlaubten Arbeiten einer EFKffT
  • Praktische Übungen im Arbeits- oder Aufgabenbereich
  • Betriebsspezifische elektrotechnische Anforderungen
  • Betriebsspezifische Schaltpläne lesen
  • Prüfung der Schutzmaßnahmen
Unterrichtsablauf
  • Die Zusatzqualifikation dauert 3 Jahre und umfasst insgesamt 120 Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis.
  • Pro Schuljahr werden 40 Unterrichtseinheiten eingeplant, die regelmäßig über das Schuljahr verteilt werden.
  • Im 2. und 3. Ausbildungsjahr finden jeweils 6 Wochen Betriebspraxis in den Ausbildungsbetrieben statt.
Ausbildungsjahre

1. Halbjahr

2. Halbjahr

1. Ausbildungsjahr

20 Stunden Fachtheorie

keine Fachpraxis

20 Stunden Fachtheorie

keine Fachpraxis

2. Ausbildungsjahr

20 Stunden Fachtheorie

3 Wochen

Fachpraxis/Betriebspraxis

20 Stunden Fachtheorie

3 Wochen

Fachpraxis/Betriebspraxi

3. Ausbildungsjahr

20 Stunden Fachtheorie

2 Wochen Fachpraxis/Betriebspraxis

4 Wochen

Fachpraxis/Betriebspraxis (anwendungsbezogen)

 

Betriebliche Fachausbildung

Die ausbildungsbegleitende betriebliche Fachausbildung gliedert sich in fachpraktische Übungen (Fachpraxis) und die Betriebspraxis.

  • Fachpraxis:
  1. Gebrauch von Werkzeugen bei der Elektromontage
  2. Lötübungen für elektrische Verbindungen
  3. Fachgerechtes Verlegen und Anschließen von Leitungen
  4. Aufbau und Verdrahtung von Schutzschaltungen nach Schaltungsunterlagen (Stückliste, Klemmenplan, Stromlaufplan, Aufbauplan)
  5. Durchführung von Messungen nach VDE-Vorschriften (VDE 0100-600, VDE 0701-0702)
  • Betriebspraxis:
  1. Anschließen und Bedienen anlagenbezogener Peripheriegeräte
  2. Prüfen von Funktionen an Schaltgliedern und Schaltungen
  3. Prüfen und in Betrieb nehmen der Produktionsanlage (VDE 0100-600)
  4. Bedienen der Anlage, einstellen der Sollwerte, messen und dokumentieren der Betriebswerte
  5. Systematische Fehlersuche, Anwendung anlagenbezogener Diagnosegeräte
  6. Abgrenzung der Arbeiten, die selbständig ausgeführt werden dürfen
  7. Beheben von Störungen, bzw. deren Behebung veranlassen
  8. Elektrotechnische Verschleißteile (Schaltkontakte, Endschalter, … ) inspizieren und tauschen
  9. Mechanische und elektrische Sicherheitseinrichtungen, inbesondere NOT-AUS-Schaltungen, auf ihre Wirksamkeit prüfen (VDE 0113)
  10. Handgeführte Elektrowerkzeuge auf Beschädigung und Funktion prüfen und unter Beachtung der Vorschriften in Stand setzen (VDE 0701-0702)
Prüfungen
  • Mitte bis Ende Juni des 3. Ausbildungsjahres findet eine schriftliche Zusatzprüfung statt.
  • Geprüft wird in den Fächern Elektrotechnik (60 Minuten) und Sicherheitstechnik (60 Minuten)
  • Mitte bis Ende Juli des 3. Ausbildungsjahres findet die praktische Prüfung im Betrieb statt

Ansprechpartner

Hr. Gruidl

E-Mail:
info@fhs-sinsheim.de

Telefon:
+49 6221 – 1582 100

Termine Zusatzqualifikation Elektrofachkraft

Prüfungen:

Schriftliche Prüfung: Juni 2026
Praktische Prüfung: Juli 2026

(Detaillierte Informationen werden später bekannt gegeben)

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